Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand und Geltung

1.1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf und die Lieferung von Farben und Putzen an Unternehmen, kurz Kunde.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern diese dem Kunden zuvor ausgehändigt worden waren und dieser die Bedingungen anerkannt hat.

1.3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Änderungen und/oder Ergänzungen werden auch nicht durch Schweigen oder durch Lieferung Vertragsinhalt. Durch eine Änderung entstehende Mehrkosten hat der Kunde nach Nachweis durch den Verkäufer zu tragen.

 2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Das Vertragsangebot des Kunden bedarf der schriftlichen Bestätigung. Der Vertrag kommt auch durch Erfüllung des Vertragsangebots, insbesondere durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware zustande.

2.2. Die Erbringung der geschuldeten Leistung durch den Verkäufer setzt die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Käufer an den Verkäufer übermittelten Daten und Informationen voraus.

2.3 Bei Bestellungen auf Abruf hat der Verkäufer nur dann über Vorrat zu verfügen, wenn sich der Verkäufer hierzu gegenüber dem Kunden zuvor in einer gesonderten Vereinbarung verpflichtet hat. Abruffristen müssen angemessen sein. Wurden von Seiten des Verkäufers Bestellungen auf Abruf bestätigt, müssen die dort angegebenen Mengen spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss von dem Käufer abgenommen werden. Unterbleibt trotz Aufforderung und durch den Verkäufer gesetzter angemessener Frist eine Abnahme, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarte Vergütung unter Abzug seiner ggf. ersparten Aufwendungen verlangen.

 3. Zahlung und Aufrechnungsverbot

3.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Verkäufer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

 3.2. Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss in Zahlungsschwierigkeiten geraten und kommt er in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen sowie alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.

3.3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder aber mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 4. Lieferfristen

4.1 Liefertermine, welche der Verkäufer gegenüber dem Kunden genannt hat, sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer diese dem Kunden schriftlich bestätigt hat. Gleiches gilt für sogenannte Abruftermine.

4.2 Die Einhaltung von Terminen und Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers, wenn dieser ein entsprechendes Deckungsgeschäft nachweisen kann.

4.3 Werden der Versand und/oder die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, welche der Kunde zu vertreten hat, so werden diesem die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.

4.4 Kann eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit aufgrund von höherer Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen und von diesem nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

5. Gefahrübergang, Transportschäden

5.1. Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder Inhalt, die dem Kunden geliefert werden, müssen beim Spediteur/Frachtdienst reklamiert werden. Ihre Annahme ist zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit dem Verkäufer Kontakt per E-Mail, Fax oder Post aufzunehmen.

5.2 Der Verkäufer ist unverzüglich nach der Entdeckung von verborgenen Mängeln zu informieren.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung offener Geldforderungen des Verkäufers gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

 7. Haftungsbeschränkung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Verkäufer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 8. Verjährung

Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten. In Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen wie bei Schadensersatzansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

 9. Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung der Ware beauftragen Unternehmen weitergegeben.

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist Siegen.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 Stand: Februar 2012